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Das Wissensportal der Optik
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Fa. OptAk GmbH, Hans-Böckler-Straße 7, 91301 Forchheim (nachfolgend „OptAk“) bietet Kunden (Verbraucher und Unternehmer) Dienstleistungen im Bereich der Augenoptik an, insbesondere Online- und Präsenz-Seminare im Bereich Augenoptik.

(2) Nachfolgende Bestimmungen gelten für Verträge zwischen OptAk und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der Anerkennung von OptAk.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2. Vertragsschluss im Onlineshop, Lieferungsvorbehalt

(1) Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen grundsätzlich keine bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar; dabei handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, OptAk ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags zu unterbreiten.

(2) Mit der Bestellung im Onlineshop erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bestätigt OptAk dem Kunden den Zugang dieser Bestellung, handelt es sich nicht um die Annahme der Bestellung; die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. OptAk ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von sieben Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Mitteilung von OptAk. Andernfalls ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

§ 3. Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die in den Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise - d. h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.

(2) Rechnungen können in elektronischer Form übersandt werden. Der Kunde hat – soweit nichts anderes vereinbart ist –  alle Beträge spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei OptAk.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, hat er bei Nichtzahlung ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu leisten.

§ 4. Seminarbedingungen

(1) Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind in den Kursgebühren grundsätzlich alle dazu erforderlichen Leistungen enthalten. Bei Präsenzveranstaltungen sind – soweit nicht etwas anderes vereinbart ist – Nahrungsmittel, Begleitgetränke im gewöhnlichen Umfang und die Benutzung von Seminarunterlagen enthalten.

(2) Der exakte Leistungsinhalt, Tag sowie die Uhrzeit der Veranstaltung bei Präsenz-Seminaren und die Höhe der Kursgebühren sind grundsätzlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Kursübersicht zu entnehmen.

(3) Bei Präsenz-Seminaren beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs 10 Personen. OptAk behält sich vor, einen Kurs nicht abzuhalten, wenn diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird; in diesem Fall wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert, er erhält die Kursgebühr zurückgezahlt.

(4) OptAk behält sich vor, zu erbringende Leistungen und/oder die Rahmenbedingungen des Seminars zu ändern, wenn dies dem Teilnehmer zumutbar ist. Dies betrifft beispielsweise technische Änderungen, die das Veranstaltungsziel für den Teilnehmer nicht gefährden.

§ 5. Rücktritt, No-show

(1) Der Teilnehmer hat bis zu Beginn der Veranstaltung das Recht, die Teilnahme auf eine dritte Person zu übertragen; der Teilnehmer hat diese Übertragung dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

(2) OptAk gewährt dem Teilnehmer das Recht, die Teilnahme an einer Präsenz-Veranstaltung bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag abzusagen.

(3) Bei einer Absage des Teilnehmers nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt und bis zu fünf Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist OptAk berechtigt, 50% der Teilnahmegebühr einzubehalten. Erfolgt eine Absage des Teilnehmers zu einem späteren Zeitpunkt als in Satz 1 angegeben oder nimmt der Teilnehmer ohne Absage nicht teil, hat der Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr zu entrichten; der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückzahlung (eines Teils) des Teilnahmebetrags. Entgegen den Sätzen 1 und 2 hat der Teilnehmer einen Anspruch auf Erstattung des vollen Teilnahmebetrags, wenn ein Teilnehmer aus einer Warteliste aufrückt oder ein Dritter, dem das Recht auf Teilnahme nach Absatz 1 übertragen worden ist, anstelle des ursprünglichen Teilnehmers den Teilnahmebetrag entrichtet hat.

(4) Die Absage hat in Textform (z.B. E-Mail, Brief) zu erfolgen. Die in den Absätzen 2 und 3 genannten Fristen enden um 24:00 Uhr des letzten Tags der Frist. Samstag ist als Werktag anzusehen.

(5) Das gesetzliche Recht beider Parteien zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Absätzen unberührt.

§ 6. Haftung

(1) OptAk haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von OptAk, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet OptAk für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet OptAk für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 Sätze 1 und 2 fallen, haftet OptAk, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist gegenüber Unternehmern auf den Wert beschränkt, der dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

§ 7. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von OptAk. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.